Erläuterungen zu den Begriffen Entsorgungsfachbetrieb und Wertstoffhof
Die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ kann von einer Vielzahl unterschiedlicher Entsorgungsunternehmen geführt werden, deren zertifizierte Tätigkeiten von fast alles bis fast nichts reichen können.
Der Begriff „Entsorgungsfachbetrieb“ alleine sagt ohne Kenntnis des kompletten Zertifikates zunächst nicht viel aus.
Bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) wird das bundesweite Fachbetrieberegister geführt, in dem Sie sehen können, wofür ein Entsorgungsunternehmen zertifiziert ist, wenn es sein komplettes Zertifikat nicht selbst veröffentlicht.
Bei den zertifizierbaren Tätigkeiten eines Entsorgungsfachbetriebes unterscheidet man zwischen:
- Handeln
- Sammeln
- Lagern
- Verwerten
- Makeln
- Befördern
- Behandeln
- Beseitigen
Handeln und Makeln sind Tätigkeiten, die üblicherweise nur vom Büro aus ausgeführt werden.
Sammeln und Befördern sind reine Fahrtätigkeiten, wobei zur Transportoptimierung beladene Behälter für wenige Tage abgestellt werden können, ohne die Ladung irgendwie zu verändern oder diese gar auszukippen.
Ein Unternehmen, das nicht mindestens auch für das Lagern zertifiziert ist, ist i.d.R. ein reiner Transporteur, bei dem darauf geachtet werden sollte, dass er Ihren Abfall zu einem dafür zertifizierten Lager bringt.
Gibt der Betrieb an, Ihre Abfälle zum eigenen Betriebsgelände zu fahren, sollte zu Ihrer Sicherheit das dortige Lagern im Zertifikat stehen. Dies gilt auch für die Annahme von Abfällen auf dem Gelände des Entsorgers.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) definiert wie folgt: „Das Zusammenführen gleicher Abfälle verschiedener Abfallerzeuger in Boxen, Containern oder anderen Behältnissen zum Zweck der Zusammenstellung ausreichend großer Transporteinheiten wird der Tätigkeit des Lagerns zugerechnet.“
Somit sind auch „Wertstoffhöfe“, wie sie in letzter Zeit von vielen Containerdiensten auf deren Betriebsgelände eingerichtet wurden und beworben werden, Anlagen zur Lagerung und sollten auch als solche mit den entsprechenden Abfallarten im Entsorgungsfachbetriebszertifikat genannt sein, wenn sie nicht in extrem bescheidener Form betrieben werden.
Unser Zertifikat umfasst generell das Sammeln und Befördern, und je nach Abfallart, das Lagern, Behandeln und vorbereitende Verwerten.
Unternehmen, die nur für Sammeln und Befördern zertifiziert sind und Ihre Abfälle zum Lager eines anderen Entsorgers/Verwerters transportieren benötigen dazu i.d.R. eine Lizenz für den gewerblichen Güterverkehr.
Ob das Unternehmen über eine derartige Lizenz verfügt, kann über das Bundesamt für Güterverkehr überprüft werden.