Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Einkauf

§1 Gegenstand dieser AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die von uns getätigten Kaufabschlüsse über Stahlschrott, NE-Metallschrott sowie Kunststoffe und Papier durch die Firmen Weinand Entsorgungs-GmbH und Weinand Recyclingges. mbH & Co. KG (Verwerter) beim Lieferanten.

§2 Gültigkeit dieser AGB

Der Einkauf von Stahlschrott, NE-Metallschrott sowie Kunststoffe und Papier erfolgt nur zu den nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Lieferanten wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Der Lieferant akzeptiert diese AGB mit der Lieferung zu unserem Lager oder der Beladung unserer Fahrzeuge oder Behälter. Unsere Angebote sind bis zu unserer schriftlichen Bestätigung freibleibend. Bei Lieferungen ohne vorherige Preisvereinbarung gelten unsere Tages-/Monatspreise als Basis für die Abrechnung. Diese AGB sind über unsere Internetseite www.weinand.de unter dem Punkt AGB wie auch in unseren Geschäftsräumen einsehbar. Sie gelten auch bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne erneute Bezugnahme.

§ 3 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Verwerter kommt zustande:

  1. durch die Auftragsbestätigung des Verwerters
  2. mit der physischen Lieferung zu unserem Lager durch den Lieferanten oder seinen Beauftragten
  3. durch die Beladung unserer Fahrzeuge oder Wechselbehälter.

§4 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Übernahme von Stahlschrott, NE-Metallschrott sowie von Kunststoffen und Papier. Die von uns gekaufte Ware muss der vereinbarten Sortenspezifikation entsprechen. Der Lieferant gewährt dem Verwerter Einsicht in Analysen und andere Aufzeichnungen über die Zusammensetzung des Materials. Alle an uns gelieferten Materialien müssen frei von explosionsverdächtigen, sowie durch chemische Verunreinigungen und radioaktive Strahlung kontaminierte Teile sein. Zusätzliche Kosten, die dem Verwerter durch unzulässige Beimischungen und Qualitätsabweichungen entstehen, trägt der Lieferant. Die Auswahl der Aufbereitungs-, Vorbehandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage trifft der Verwerter.

§5 Preise und Zahlung

Die Preise gelten nur für den vereinbarten Lieferzeitpunkt und die vereinbarte Qualität und verstehen sich im Rahmen der umsatzsteuerlichen Regelungen entweder ohne oder zzgl. der gesetzl. MWSt. Ist keine Frachtbasis angegeben, verstehen sich die Preise frei unserem Lager Bad Kreuznach. Maßgeblich für die Abrechnung sind die auf der Waage der Verwertungsanlage ermittelten Eingangsgewichte in Verbindung mit den durch die Mitarbeiter der Verwertungsanlage getroffenen Deklarationen. Minderwerte, die sich aus Qualitätsdifferenzen ergeben, können mit vorhergehenden und nachfolgenden Lieferungen verrechnet werden. Eine Aufrechnung von Forderungen unsererseits kann auch unternehmensübergreifend innerhalb unserer Firmengruppe erfolgen.Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung darf der Lieferant seine vertraglichen Ansprüche, insbes. die gegen uns bestehenden Forderungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Die Zahlung der Lieferung(en) durch den Verwerter erfolgt bis zum 30. Des Monats, der dem Monat des Materialeingangs folgt.

§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche ist vereinbarungsgemäß Bad Kreuznach. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.